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Die
Besonderen Maßnahmen
Der
Stadtjugendring Backnang e. V. stellt in seinem Haushalt
- zusätzlich zur Vereinsbezuschussung seiner
Mitgliedsvereine - Mittel zur Finanzierung sogenannter
„besonderer Maßnahmen“ zur Verfügung.
Maßnahmen
sind nur im nachhinein bezuschussungsfähig.
Die
Mittel in diesem Bereich belaufen sich z. Zt. auf
500 EURO pro Jahr.
Über
die jeweilige Vergabe entscheidet die Mitgliederversammlung
in der 1. Mitgliederversammlung eines Jahres für
die aus dem abgelaufenen Rechnungsjahr vorliegenden
Anträge.
Für
die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln für
besondere Maßnahmen gelten folgende Punkte als
Orientierungshilfe:
1.
Die Förderung durch den Stadtjugendring Backnang
e. V. ist generell nachrangig anzusetzen (Mittel anderer
Stellen sind in die Finanzierung (wenn möglich)
einzubeziehen).
2. Es werden nur Maßnahmen finanziert, die in
ihrer Schlußrechnung einen Abmangel aufweisen.
3. Die Förderung ist maximal in Höhe des
Abmangels möglich. Entsprechende Belege sind
auf Anfrage nachzuweisen.
4. Die Maßnahmen haben eine gewisse „Einmaligkeit“
aufzuweisen; regelmäßige, jährliche
Förderungen sind aus diesem Haushaltstitel nicht
möglich.
5. Die Maßnahmen haben in besonderer Weise „jugendfördernd“
zu sein; allgemeine Projekte des beantragenden Vereins
sind nicht förderungsfähig.
6. Die beantragten Maßnahmen haben sich in besonderer
Weise aus dem üblichen Programm des beantragenden
Vereins he-rauszuheben und sind für die Jugendarbeit
als zukunftsweisend zu betrachten.
7. Die SJR-MV kann auch eine Nichtvergabe beschließen.
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