Vereinsbezuschussung

Der Stadtjugendring Backnang bietet seinen Mitgliedsvereinen verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung:

Die Vereinsbezuschussung

Dem Stadtjugendring Backnang e.V. werden von der Stadt Backnang jährlich Mittel zur Verfügung gestellt mit dem Zweck:
die Arbeit des Stadtjugendrings Backnang zu finanzieren und den Mitgliedsvereinen eine entsprechende Förderung zukommen zu lassen.

Die Förderung unserer Mitgliedsvereine setzt sich zusammen aus pauschaler Förderung und aktivitätsbezogener Förderung des Mitgliedsvereins.

  • Die pauschale Förderung beträgt je 75 Euro bei Anwesenheit der zweimal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlungen des Stadtjugendrings.
  • Die aktivitätsbezogene Förderung ist abhängig vom Engagement des einzelnen Vereins bzw. seiner Mitarbeit bei unterschiedlichen Aktionen und Projekten des Stadtjugendrings, z.B. Angebot des Vereins für Kinder auf dem Kindertreff beim Backnanger Straßenfest, uvm.

Die Gesamtsumme der Vereinsförderung betrug z.B. für das Jahr 2015 z. B. 5000 Euro.
Der nach Anrechnung der Pauschalförderung im entsprechenden Haushaltstitel verbleibende Rest wird durch die Gesamtzahl der im Haushaltsjahr vergebenen „Projektpunkte“ dividiert und den einzelnen Vereinen anteilig angerechnet.

Die Förderungssumme pro Verein wird zum Beginn des neuen Rechnungsjahres ermittelt und anschließend angewiesen.

Die Besonderen Maßnahmen

Der Stadtjugendring Backnang e. V. stellt in seinem Haushalt – zusätzlich zur Vereinsbezuschussung seiner Mitgliedsvereine – Mittel zur Finanzierung sogenannter „besonderer Maßnahmen“ zur Verfügung.

Maßnahmen sind nur im nachhinein bezuschussungsfähig.

Die Mittel in diesem Bereich belaufen sich z. Zt. auf 500 EURO pro Jahr.

Über die jeweilige Vergabe entscheidet die Mitgliederversammlung in der 1. Mitgliederversammlung eines Jahres für die aus dem abgelaufenen Rechnungsjahr vorliegenden Anträge.

Für die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln für besondere Maßnahmen gelten folgende Punkte als Orientierungshilfe:

  1. Die Förderung durch den Stadtjugendring Backnang e. V. ist generell nachrangig anzusetzen (Mittel anderer Stellen sind in die Finanzierung (wenn möglich) einzubeziehen).
  2. Es werden nur Maßnahmen finanziert, die in ihrer Schlußrechnung einen Abmangel aufweisen.
  3. Die Förderung ist maximal in Höhe des Abmangels möglich. Entsprechende Belege sind auf Anfrage nachzuweisen.
  4. Die Maßnahmen haben eine gewisse „Einmaligkeit“ aufzuweisen; regelmäßige, jährliche Förderungen sind aus diesem Haushaltstitel nicht möglich.
  5. Die Maßnahmen haben in besonderer Weise „jugendfördernd“ zu sein; allgemeine Projekte des beantragenden Vereins sind nicht förderungsfähig.
  6. Die beantragten Maßnahmen haben sich in besonderer Weise aus dem üblichen Programm des beantragenden Vereins he-rauszuheben und sind für die Jugendarbeit als zukunftsweisend zu betrachten.
  7. Die SJR-MV kann auch eine Nichtvergabe beschließen.

Veranstaltungsförderung

Der Stadtjugendring Backnang e.V. stellt 1000 Euro pro Jahr als zusätzliche Veranstaltungsförderung unseren Mitgliedsvereinen zur Verfügung.
Der Zuschuss kann vorab ausgezahlt werden.
Der SJR übernimmt 50 % der Gesamtkosten der Veranstaltung, jedoch maximal 250.- Euro pro Verein/Jahr. Ein Eigenanteil des Vereins muss gegeben sein.
Ein Finanzierungsplan muss 2 Monate vor Veranstaltung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine Abrechnung der Veranstaltung muss innerhalb von 2 Monaten nach Veranstaltung der Geschäftsstelle vorgelegt werden (Kopien der O-Rechnungen).
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand des Stadtjugendrings bei den SJR-Vorstandssitzungen über die Vergabe der Fördergelder eigenständig zu entscheiden.
Ein Mehrheitsbeschluss der anwesenden SJR-Vorstände bei der Abstimmung über die Förderung muss vorliegen.